Trinkwasserverordnung – Wasser zum gesunden Genuss
Sauberes und von Verunreinigungen befreites Trinkwasser ist für Menschen in modernen Industrienationen eine Selbstverständlichkeit. Das war nicht immer so. Das in Deutschland Trinkwasser in hoher Qualität zur Verfügung steht, ist zum großen Teil der Trinkwasserverordnung zu verdanken. Dank ihr ist eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung des durch ein Verteilnetz zu dem Abnehmen transportierten Frischwassers gewährleistet.
Die Trinkwasserverordnung als lebendes Gesetzeswerk
Die aktuell gültige Fassung der Trinkwasserverordnung stammt aus dem Jahr 2001 und wird daher auch mit TrinkwV 2011 abgekürzt. Das Gesetzeswerk wird ständig weiterentwickelt. Damit erfolgt eine Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen und den technischen Fortschritt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Januar 2018. Seither ist in der Verordnung auch geregelt, welche für Inspektionen oder Verkabelung genutzten Materialien innerhalb von für die Trinkwasserverteilung genutzten Leitungen erlaubt sind.
Was ist eigentlich Trinkwasser?
Auch darauf gibt die Trinkwasserverordnung eine Antwort. Trinkwasser ist Wasser, das der Mensch zum Trinken, für die Körperpflege, zur Reinigung und zur Herstellung von Speisen nutzt. In den meisten Haushalten wird Trinkwasser auch für die Toilettenspülung und die Bewässerung von Pflanzen Trinkwasser genutzt, obwohl in diesen Fällen ungefiltertes Regenwasser oder aus einer Zisterne gefördertes Wasser reichen würde. Die Verordnung hat auch keine Gültigkeit für natürliche Heilwässer und für Schwimmbadwasser. Verpflichtend ist sie dagegen für Lebensmittelbetriebe, da zur Erzeugung von Lebensmittelprodukten fast immer Wasser verwendet wird. Wo Trinkwasser nicht über stationäre Leitungen transportiert wird, müssen alle für die Förderung und Verteilung genutzten mit dem Trinkwasser in Kontakt kommenden Teile eine Trinkwasserzertifizierung besitzen. Dies gilt auch für Wassertransportfahrzeuge und mobile Trinkwasserspeicher.
Vom Rohwasser zum Trinkwasser
Bei Wasserversorgungsanlagen unterscheidet die Trinkwasserverordnung zwischen folgenden Anlage:
Zentrale Wasserwerke mit einer täglichen Bereitstellung von mehr als 10 Kubikmeter
Kleine Wasserwerke, die weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag liefern
Kleinanlagen
Mobile Versorger
Wasserversorgungsunternehmen entnehmen das Wasser aus natürlichen Reservoirs, bereiten es weiter auf und übernehmen die Verteilung. Die Entnahme des Wassers erfolgt aus Grundwasser, Quellwasser oder durch Uferfiltration vorgereinigtes Flusswasser. Per Grundwasseranreicherung lässt sich die durch natürliche Barrieren gereinigtes Wassermenge vergrößern. Das den natürlichen Ressourcen entnommene und durch eine Vielzahl von Barrieren vorgereinigte Wasser wird in der Verordnung als Rohwasser bezeichnet. Nur bei hoher Qualität des Rohwassers kann eine direkte Verteilung als Trinkwasser ohne weitere Aufbereitung erfolgen. Überschreitet das Rohwasser in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwerte, erfolgt vor der Verteilung an Haushalte und Betriebe eine weitere Reinigung des aus natürlichen Ressourcen entnommenen Wassers in einer Wasseraufbereitungsanlage. Für die Aufbereitung kommen mehrere Verfahrensschritte zum Einsatz. Neben mechanischen Verfahren sind Belüftung, Fällung, Filterung, Flockung und Enthärtung oft eingesetzte Prozesse, um Trinkwasserqualität herzustellen.
Grenzwerte laut Trinkwasserverordnung
Laut der Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser bekömmlich sein und darf keine gesundheitsgefährdenden Eigenschaften besitzen. Dies ist nicht gegeben, wenn mikrobiologische oder chemische Anforderungen des Gesetzestextes nicht erfüllt werden. Die Verordnung für Trinkwasser gibt für solche Stoffe bestimmte Konzentrationen vor, ab der von einer schädlichen Auswirkung für den Menschen ausgegangen wird. Eine völlige Sterilität des Trinkwassers wird durch die Trinkwasserverordnung allerdings nicht angestrebt. Die meisten Mikroorganismen im Trinkwasser haben in geringer Konzentration keine die Gesundheit des Menschen beeinträchtigenden Auswirkungen. Je nach Region weist Trinkwasser auch eine gewisse Konzentration von Radionukliden auf, die durch in der Natur vorhandenes Uran erzeugt werden. Erst wenn eine Überschreitung von Grenzwerten in einem Wasserversorgungsgebiet festgestellt wird, muss der Wasserversorger unverzüglich Gegenmaßnahmen ergreifen, die eine Senkung der Konzentrationen herstellen. Bei schwerwiegender Kontamination des Trinkwassers kann das Gesundheitsamt auch eine sofortige Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen und in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden eine anderweitige Notfallversorgung zum Beispiel mit mobilen Trinkwasserspeichern herstellen.
Wichtige Werkzeuge: Maßnahmenwerte und Gefährdungsanalysen
Eine zentrale Rolle spielt in der Trinkwasserverordnung der technische Maßnahmenwert. Hierunter werden Grenzwerte verstanden, die bei einer Überschreitung eine Belastung für Verbraucher oder bestimmte Verbrauchergruppen wie Kleinkinder und Schwangere mit sich ziehen würden. Ein weiteres wichtiges Werkzeug für die Umsetzung der Vorgaben ist die Gefährdungsanalyse. Mit ihr werden neben Laborbefunden auch der Zustand von Wasserversorgungsanlagen und technischen Installationen bewertet. Um die Entnahmegebiete von Trinkwasser vor Verunreinigungen zu schützen, werden Trinkwasserschutzgebiete eingerichtet. In diesen Wasserschutzzonen sind Bebauung, Straßenbau, Tourismus und Landwirtschaft verboten. Der unmittelbare Radius der Entnahmequelle ist als Wasserschutzzone 1 ausgewiesen und vor dem Zutritt unbefugter Personen geschützt.
Die Trinkwasserverordnung gilt bis zur Zapfstelle
Bei der Umsetzung der Verordnung arbeiten Landesbehörden, Gesundheitsämter und Umweltbundesamt eng zusammen. Dies trägt dazu bei, auch in komplexen Gefahrensituationen eine schnelle und zügige Bereinigung einer Gefahrensituation und eine Trinkwasserversorgung in konsistent hoher Qualität zu gewährleisten. Die Vorschriften der Trinkwasserverordnung gelten für den gesamten Weg, den das Trinkwasser nimmt, von der Entnahme bis zur Zapfstelle. Daher sind die Vorgaben des Gesetzestextes auch von Eigentümern und Hausverwaltungen zu beachten. Durch nicht fachgerecht vorgenommene Installationen oder eine veraltete Verrohrung in einem Haus kann es zu einer Verletzung der TrinkwV 2001 kommen. Auch aus diesem Grund sollten alle Arbeiten an einer Trinkwasserversorgung nur von Fachbetrieben vorgenommen werden, die für derartige Installationen zertifiziert sind. Alle für Trinkwasserinstallationen genutzten Bauteile müssen ein Prüfzeichen tragen und für den Einsatz in der Trinkwasserversorgung freigegeben sein.
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