Trinkwasseranalyse – Sicherstellung unserer Wasserqualität
Trinkwasser stellt einen wichtigen Bestandteil des Lebens dar. Jährlich verbraucht jeder Deutsche hiervon durchschnittlich 125 Liter. Das Leitungswasser aus den Wasserwerken zeugt dank strenger Regularien nachweislich von einer hohen Qualität. Dennoch verlässt das Wasser den Hahn längst nicht immer sauber. Weil ein durch Bakterien oder Schwermetalle verunreinigtes Wasser Gesundheitsbeschwerden hervorrufen kann, schreibt die Trinkwasserverordnung strenge Grenzwerte vor. Eine Trinkwasseranalyse kontrolliert, dass diese nicht überschritten werden.
Regelmäßige Trinkwasseranalyse gesetzlich vorgeschrieben
Am 09.01.2018 ist eine neue Version der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Ausgehend von einer überarbeiteten EG-Trinkwasserrichtlinie wurden die Spezifikationen für die Verfahren der Analyse sowie die Überwachungsprogramme für Trinkwasser aktualisiert. Hierdurch soll dem technischen sowie dem wissenschaftlichen Fortschritt besser Rechnung getragen werden. Anhand weiterer Änderungen wurde der Verbraucherschutz klarer geregelt. Verwalter beziehungsweise Eigentümer von Wohnhäusern sind danach verpflichtet, regelmäßig eine Analyse des Trinkwassers durchführen und die Ergebnisse dokumentieren zu lassen. Das Trinkwasser des Wasserversorgers ist in der Regel einwandfrei uns besitzt beim Verlassen der Wasserwerke pH-Werte zwischen 6,5 und 9,5. Dieser Korridor des pH-Wertes entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Auf dem Weg von der Hauseinspeisung bis zur Entnahmestelle kann das Trinkwasser allerdings durch unterschiedliche Verunreinigungen belastet werden. Insbesondere Wasserhähne, Leitungen sowie Rohrsysteme sind vielfach Quellen, an denen das Trinkwasser mit Bakterien oder Schwermetallen verunreinigt wird. Weil dies dem Wasser in der Regel nicht angesehen werden kann, ist eine Trinkwasseranalyse vonnöten.
• Wasserbelastungen durch Bakterien
Hierzu kommt es insbesondere an Wasserhähnen. Dabei dient das Perlatorsieb am Wasserhahn den Keimen und Bakterien als optimale Grundlage zur Vermehrung. Aber auch eine zu niedrige Temperatur im Warmwasserkreislauf und Schäden an Leitungsrohren sowie an der Hausinstallation können zu einer bakteriellen Belastung sowie Gesundheitsgefährdungen führen. Gefahren drohen dabei insbesondere in Form von Legionellen sowie Coli-Bakterien. Zuverlässig ermitteln lassen sich diese anhand einer Trinkwasseranalyse.
• Wasserbelastungen durch Schwermetalle
Dies ist zumeist das Ergebnis von chemischen Reaktionen in Rohren. Durch sogenanntes Stagnationswasser, welches länger in den Rohren verweilt, können aus dem Rohrmaterial hohe Konzentrationen an das Trinkwasser abgegeben werden, wenn die Wasserrohre aus Metall bestehen und in die Jahre gekommen sind. Eine Trinkwasseranalyse gibt Aufschluss darüber, inwiefern die Schwermetalle die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten.
Trinkwasseranalyse zur Ermittlung der Wasserqualität
Anhand einer Trinkwasseranalyse können Sie die Qualität des Wassers analysieren und auf diese Weise mögliche Belastungen feststellen. Mittels dieser lässt sich zuverlässig ermitteln, ob das Wasser ohne Bedenken getrunken und zum Kochen verwendet werden kann. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten Ihr Trinkwasser zu testen. Im Rahmen der chemischen Trinkwasseranalyse wird das Wasser beispielsweise konkret auf Mineralstoffe und Schwermetalle überprüft. Bei der mikrobiologischen Analyse steht hingegen die Prüfung hinsichtlich bakterieller Krankheitserreger im Vordergrund. Darüber hinaus können Sie auch die Wasserhärte ermitteln.
Eine Trinkwasseranalyse kann folgende Parameter untersuchen:
• Chemische Parameter • Mikrobiologische Parameter
– Eisen – Legionellen
– Magnesium – E.colie (Escherichia coli)
– Calcium – Coliforme Keime
– Nitrat – Gesamtkeimzahl 22 Grad C
– Nitrit – Gesamtkeimzahl 36 Grad C
– Zink
– Phosphor
– Kalium
– Natrium
– Sulfat
– Nickel
– Mangan
– Chrom
– Aluminium
– Kupfer
– Blei
– Wasserhärte
Trinkwasseranalyse grundsätzlich zu empfehlen
Eine Trinkwasseranalyse ist generell für alle Haushalte angebracht, in denen Leitungswasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird. Ganz besonders angeraten ist eine Analyse des Trinkwassers in folgenden Fällen:
• Personen mit Immunschwäche
Die aus verunreinigtem Wasser ausgehenden Gesundheitsgefährdungen können gerade für immungeschwächte Personen schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann bereits eine geringe Keimzahl von Coli-Bakterien schwere Durchfallerkrankungen nach sich ziehen.
• Eigener Brunnen
Anhand einer Trinkwasseranalyse lassen sich beispielsweise gefährliche Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber aber auch Coli-Bakterien im Brunnenwasser aufspüren. In landwirtschaftlich genutzten Regionen kann zudem das Nitrat aus der Stickstoffdüngung das Wasser belasten. Weil private Brunnen im Vergleich zu Trinkwasserbrunnen städtischer oder kommunaler Versorger nicht einer so engmaschigen Kontrolle unterliegen, ist eine regelmäßige Wasseranalyse hier besonders wichtig.
• Neu installierte Kupferrohre
Zu den lebensnotwendigen Spurenelementen gehört zwar auch Kupfer. Zu hohe Aufnahmen können jedoch zu Gesundheitsschäden führen. Auf eine überhöhte Kupferaufnahme reagieren vor allem Kinder empfindlich. Eine Analyse des Trinkwassers zur Bestimmung von Kupferkonzentrationen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn alte Rohrleitungen saniert oder im Neubau neue Kupferrohre verlegt wurden. Erst mit der Zeit bildet sich nämlich im Inneren des Wasserrohres eine Schutzschicht, welche die Freisetzung des Kupfers weitestgehend verhindert.
• Altbauten
Für Bewohner von Altbauten ist eine Trinkwasseranalyse ganz besonders zu empfehlen. Eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts zeigt, dass Bleirohre immer noch in zahlreichen Hausinstallationen anzutreffen sind, obwohl sie per Gesetz auch in alten Bestandsgebäuden ausgetauscht sein müssten. Gerade bei langen Standzeiten kann sich Blei lösen und insbesondere Kindern schaden, zumal dieses Schwermetall als eines der Auslöser für geistige Entwicklungsstörungen gilt.
Übersicht – Trinkwasseranalyse aus folgenden Gründen beauftragen
– Zu niedrige Warmwassertemperatur, zu hohe Kaltwassertemperatur
– Kaum benutze Wasserhähne, Duschen
– Freistehende Wohnungen (Stagnationswasser)
– Poröse Dichtungen und mangelnde Installation
– Mangelnde Wartung bei Wasserfiltern (z.B. Bakterien)
– Armaturen, Wasserhähne (z.B. Nickel)
– Rohrleitungen im Altbau (z.B. Blei)
– Wasserleitungen im Neubau (z.B. Kupfer)
Trinkwasseranalyse beugt Legionellenbelastung vor
Legionellen sind Stäbchenbakterien, die ihre Brutstätte oft in Trinkwasseranlagen haben und die Auslöser von teilweise tödlich verlaufenden Lungenentzündungen sind. Hierzu kommt es durch das Einatmen von bakterienhaltigen Wasser-Luft-Gemischen, beispielsweise in Whirlpools, durch Klimaanlagen oder beim Duschen. Jeder Hauseigentümer hat nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung dafür zu sorgen, dass geeignete Trinkwasserentnahmestellen für eine Trinkwasseranalyse vorhanden sind. Befunde von über 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) bei der Analyse müssen seitens des Labors unmittelbar dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Ferner müssen Sie in einem solchen Fall als Hauseigentümer innerhalb entsprechender Fristen Maßnahmen zur Legionellenbeseitigung ergreifen. Auf Anfrage haben Sie zudem den Anwohnern aktuelle Informationen über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung stellen. Ferner sind Untersuchungsbefunde mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren zu archivieren. Diese Vorgaben gelten unter anderem für Mehrfamilienhäuser mit mindestens einer vermieteten Einheit.
Professionelle Institute beauftragen
Bedienen Sie sich bei einer Trinkwasseranalyse ausschließlich akkreditierten Laboren, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) gelistet sind. Solche Labore sind zur Entnahme des Trinkwassers entsprechend § 15 Abs. 4 TrinkwV berechtigt. Beachten Sie, dass Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Ferner haben betroffene Mieter ein Recht auf Schmerzensgeld oder auf Entschädigung zu klagen.
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